Umrechnungstabelle:
0430007
Bodenrichtwerte
mit Bezug auf die bauliche Ausnutzung (z.B. W WGFZ2,00)
Der Bodenwert von Grundstücken wird neben der Lage auch von der
baulichen Ausnutzung des Baugrundstücks beeinflusst. Als Maß
für die bauliche Ausnutzung gilt die wertrelevante
Geschoßflächenzahl (WGFZ), die das Verhältnis zwischen
Grundstücksgröße und wertrelevanter Geschoßfläche festlegt
(WGFZ 1,0 bedeutet, dass 100 % der Grundstücksfläche als
wertrelevante Geschoßfläche auf dem Baugrundstück realisiert
werden soll bzw. bereits vorhanden ist). Die wertrelevante Geschossfläche
ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu
ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen
einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer
Umfassungswände sind mitzurechnen.
Soweit keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen, ist
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die Geschossfläche eines ausgebauten oder ausbaufähigen
Dachgeschosses pauschal mit 75% der Geschossfläche des darunterliegenden
Vollgeschosses,
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die Geschossfläche des Kellergeschosses, wenn Aufenthaltsräume
vorhanden oder möglich sind, pauschal mit 30% des darüberliegenden Vollgeschosses
zu berechnen (siehe BRW-RL Nr. 6 Abs. 2 und 6)
Für Bodenrichtwerte
größer 350 €/m² enthält die nachfolgende Tabelle
Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von gleichartigen
Grundstücken bei unterschiedlicher baulicher Ausnutzung (WGFZ : WGFZ):
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