Umrechnungskoeffizienten für Bodenrichtwerte mit Bezug auf die bauliche Ausnutzung


Umrechnungstabelle: 0430007


Bodenrichtwerte mit Bezug auf die bauliche Ausnutzung (z.B. W WGFZ2,00)

Der Bodenwert von Grundstücken wird neben der Lage auch von der baulichen Ausnutzung des Baugrundstücks beeinflusst. Als Maß für die bauliche Ausnutzung gilt die wertrelevante Geschoßflächenzahl (WGFZ), die das Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und wertrelevanter Geschoßfläche festlegt (WGFZ 1,0 bedeutet, dass 100 % der Grundstücksfläche als wertrelevante Geschoßfläche auf dem Baugrundstück realisiert werden soll bzw. bereits vorhanden ist). Die wertrelevante Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.

Soweit keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen, ist

-   die Geschossfläche eines ausgebauten oder ausbaufähigen Dachgeschosses pauschal mit 75% der Geschossfläche des darunterliegenden Vollgeschosses,

-   die Geschossfläche des Kellergeschosses, wenn Aufenthaltsräume vorhanden oder möglich sind, pauschal mit 30% des darüberliegenden Vollgeschosses zu berechnen (siehe BRW-RL Nr. 6 Abs. 2 und 6)

Für Bodenrichtwerte größer 350 €/m² enthält die nachfolgende Tabelle Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von gleichartigen Grundstücken bei unterschiedlicher baulicher Ausnutzung (WGFZ : WGFZ):

 

 WGFZ 

Umrechnungskoeffizient

1,00

0,75

1,10

0,78

1,20

0,81

1,30

0,84

1,40

0,86

1,50

0,89

1,60

0,91

1,70

0,94

1,80

0,96

1,90

0,98

2,00

1,00

2,10

1,02

2,20

1,04

2,30

1,06

2,40

1,08

2,50

1,09

2,60

1,11

2,70

1,13

2,80

1,14

Beispiel:

 

Bodenrichtwert

400
-----------
W WGFZ2,00

 

 

Bauliche Ausnutzung des 

Richtwertgrundstücks

WGFZ 2,00

 

 

individuelle Grundstücksausnutzung

WGFZ 2,20

 

 

Bodenrichtwert (WGFZ 2,20)

400 €/m² * 1,04
--------------------
     1,00

 

= rd. 416 €/m²